Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes
gilt unter anderem die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen
Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum, Auslassung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers oder Dritter, z.B. WEG-Verwalter, Mieter, Gutachter etc. Für die Richtigkeit können wir daher nicht haften.
Die Courtage für die Vermittlung oder dem Nachweis des Objektes durch uns ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Geschäft zustande oder erwirbt der Empfänger ein von uns nachgewiesenes Objekt in der Zwangsversteigerung, so gilt die im Angebot genannte Courtage auch für diesen Fall als vereinbart.
Wird infolge unserer Vermittlung ein Objekt zunächst vermietet oder gepachtet und erst später den Kauf vollzogen, so haben wir auch Anspruch auf eine Courtage und zwar in Höhe von 3 % des Kaufpreises zuzüglich der jeweils genannten Mehrwertsteuer. Die für die vorherige Anmietung oder Pacht gezahlte Courtage wird angerechnet.
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich spätestens innerhalb 5 Tage, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt der Empfänger dies, erkennt er unsere Tätigkeit als für den Vertragsabschluss ursächlich an.
Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe ohne unsere Zustimmung haftet der Empfänger sowohl für unser Käufer/Miete – als auch für unseren Verkäufer/Vermietercourtage, sofern wir sie nicht von den Vertragsabschließenden erhalten. Die Courtage ist in diesem Fall fällig mit Abschluss des Vertrages, der sich aus der Weitergabe ergibt.
Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist –
Gerichtstand ist Husum.